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Marpinger Nachrichten
Ausgabe 14/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Bebauungsplanverfahren einschl. paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes Ergänzung Auf der Platt in der Gemeinde Marpingen

Der Rat der Gemeinde Marpingen hat am 28.02.2024 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung die Aufstellung des Bebauungsplans Ergänzung Auf der Platt beschlossen.

Weiterhin wurde in gleicher Sitzung beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Teilbereich des Bebauungsplangebietes im Parallelverfahren zu ändern. Der Beschluss über die Einleitung der Bauleitplanverfahren wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu informieren. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit). Zu diesem Zweck liegt der Entwurf des Bebauungsplanes, der Entwurf der FNP-Teiländerung einschließlich des gemeinsamen Umweltberichtes in der Zeit vom 21.03.2024 bis einschließlich 05.04.2024 zu den üblichen Öffnungszeiten (Mo bis Fr von 08:30 bis 12:00 Uhr, Mo und Do von 13:30

bis 15:30 Uhr, Di von 13:30 bis 18:00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Marpingen, Urexweilerstraße 11, 66646 Marpingen zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und kann eingesehen werden.

Die Unterlagen zur Planung finden Sie außerdem unter folgendem Link:

www.marpingen.de

Planungserfordernis:

Die wesentliche Zielsetzung des Bebauungsplans besteht darin, ein Wohngrundstück im nordöstlichen Bereich von Urexweiler zu schaffen. Es handelt sich dabei um den Bereich der Straße Hier soll sich ein weiteres Wohnbaugrundstück an die bereits bestehende Bebauung anschließen. Gleichzeitig sollen durch vorliegende Planung die rückwärtigen Grundstücksbereiche der Nachbarbebauung entsprechend ihrer tatsächlichen Nutzung festgesetzt werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie der FNP-Teiländerung ist dem folgenden Lageplan zu entnehmen:

ohne Maßstab, genordet

Marpingen, den 20.03.2024
Der Bürgermeister