Ausgabe 15/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung
Aufgrund der §§ 44 Abs.1 und 45 Abs. 1, 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung anlässlich des 3. Exweller Street Food Festivals aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
- Ab Freitag, den 25.04.2025 bis Sonntag, den 27.04.2025 wird die gesamte Parkfläche vor dem Sportplatz vollgesperrt.
- Die Straße „Im Brühl“ ist bis zum Kreisel befahrbar und wird nicht gesperrt. Die Ausfahrten des Kreisels zum Tennisplatz werden gesperrt.
- Des Weiteren wird für die Straße „Zum Sportplatz“ in Fahrtrichtung Sportplatz das Zeichen VZ-250 StVO (Durchfahrtverbot) und das ZZ- „Anlieger frei bis Sportplatz“ StVO angeordnet.
- Ab voraussichtlich Montag, den 28.04.2025 ist, in Abhängigkeit von den Abbauarbeiten, die Vollsperrung aufgehoben.
- Im Rahmen der Aufbauarbeiten wird die Parkfläche und der Kreisel am Mittwoch, den 23.04.2025 von 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr vollgesperrt. Des Weiteren wird am Mittwoch ein beidseitiges Halteverbot in der Straße „Im Brühl“ in Richtung Kreisel angeordnet.
- Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
- Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.
Marpingen, den 25.03.2025
Der Bürgermeister der Gemeinde Marpingen
als Ortspolizeibehörde
I.A.
(Pabst)