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Marpinger Nachrichten
Ausgabe 15/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs.1 und 45 Abs. 1, 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung anlässlich des 3. Exweller Street Food Festivals aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1. Ab Freitag, den 25.04.2025 bis Sonntag, den 27.04.2025 wird die gesamte Parkfläche vor dem Sportplatz vollgesperrt.
  2. Die Straße „Im Brühl“ ist bis zum Kreisel befahrbar und wird nicht gesperrt. Die Ausfahrten des Kreisels zum Tennisplatz werden gesperrt.
  3. Des Weiteren wird für die Straße „Zum Sportplatz“ in Fahrtrichtung Sportplatz das Zeichen VZ-250 StVO (Durchfahrtverbot) und das ZZ-Anlieger frei bis SportplatzStVO angeordnet.
  4. Ab voraussichtlich Montag, den 28.04.2025 ist, in Abhängigkeit von den Abbauarbeiten, die Vollsperrung aufgehoben.
  5. Im Rahmen der Aufbauarbeiten wird die Parkfläche und der Kreisel am Mittwoch, den 23.04.2025 von 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr vollgesperrt. Des Weiteren wird am Mittwoch ein beidseitiges Halteverbot in der Straße „Im Brühl“ in Richtung Kreisel angeordnet.
  6. Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
  7. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.
Marpingen, den 25.03.2025
Der Bürgermeister der Gemeinde Marpingen
als Ortspolizeibehörde
I.A.
(Pabst)