Gemäß § 8 Abs. (1) der Satzung für die Friedhöfe der Gemeinde Marpingen vom 06.01.2007 in der zurzeit geltenden Fassung beträgt die Ruhezeit für Urnen 15 Jahre.
Somit endet im April 2025 die Mindestruhezeit von 7 Urnen in den Urnenwandkammern aus dem Belegungszeitraum März 2009 bis April 2010.
Damit die Urnenwandkammern nochmal neu belegt werden können, werden die Urnen aus diesen Kammern ab 02.05.2025 durch den Gemeindebauhof entnommen und an geeigneter Stelle auf dem gleichen Friedhof anonym in würdiger Weise beigesetzt.
(Auskunft erteilt die Verwaltung unter der Telefonnummer 06853 9116425).
Auf diesen Beschluss wurde bereits im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Marpingen am 14. und 21. Februar 2025 hingewiesen.
Die Angehörigen werden gebeten, sich bis zum 30.04.2025 bei der Verwaltung zu melden, sollten eine Übergabe der beschrifteten Urnenwandplatten gewünscht sein. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gehen alle Urnenwandplatten in das Eigentum der Gemeinde über und werden durch die Gemeinde entsorgt.