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Marpinger Nachrichten
Ausgabe 16/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Räumung und Einebnung von Grabstätten auf dem Friedhof Alsweiler ab Juli 2025

Gemäß § 8 Abs. (1) der Satzung für die Friedhöfe der Gemeinde Marpingen vom 06.01.2007 in der zurzeit geltenden Fassung beträgt die Ruhezeit für Grabstätten für Erwachsene mindestens 25 Jahre. Der Ortsrat hat in seiner Sitzung am 12.03.2025 und der Gemeinderat am 19.03.2025 der Einebnung von Grabstätten ab Juli 2025 zugestimmt.

Für 11 Rasengrabstätten aus dem Belegungszeitraum von Mai 1999 bis Januar 2000 und für 7 Einzelgrabstätten aus dem Belegungszeitraum von September 1999 bis April 2000 ist die Einebnung ab Juli 2025 vorgesehen.

(Auskunft erteilt die Verwaltung unter der Telefonnummer 06853/9116-425).

Auf diesen Beschluss wurde bereits im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Marpingen am 28. März 2025 und am 04. April 2025 hingewiesen.

Die Arbeiten zur Einebnung der Grabstätten durch den Gemeindebauhof werden voraussichtlich ab 01. Juli 2025 ausgeführt. Die Angehörigen werden gebeten, die Grabstellen bis zum 30. Juni 2025 zu räumen. Alle nach Ablauf dieser Frist nicht entfernten Gegenstände, Grabdenkmäler, Einfassungen Pflanzen usw. gehen in das Eigentum der Gemeinde über und werden entsorgt.

Marpingen im April 2025
Der Bürgermeister
- Volker Weber -
Bürgermeister