Gemäß § 8 Abs. (1) der Satzung für die Friedhöfe der Gemeinde Marpingen vom 06.01.2007 in der zurzeit geltenden Fassung beträgt die Ruhezeit für Grabstätten für Erwachsene mindestens 25 Jahre. Der Ortsrat hat in seiner Sitzung am 09.02.2023 und der Gemeinderat am 15.03.2023 der Einebnung von 8 Einzel-Reihengrabstätten mit strenger Gestaltung für Erwachsene aus dem Belegungszeitraum von August 1997 bis Mai 1998, von 4 Einzel-Reihengrabstätten mit freier Gestaltung aus dem Belegungszeitraum von Januar bis März 1998 und von 22 Rasengrabstätten aus dem Belegungszeitraum von Juni 1997 bis April 1998 zugestimmt.
(Auskunft erteilt die Verwaltung unter der Telefonnummer 06853/9116-425).
Auf diesen Beschluss wurde bereits im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Marpingen am 31. März und 6. April 2023 hingewiesen.
Die Arbeiten zur Einebnung der Grabstätten durch den Gemeindebauhof werden voraussichtlich ab 3. Juli 2023 ausgeführt. Die Angehörigen werden gebeten, die Grabstellen bis zum 2. Juli 2023 zu räumen. Alle nach Ablauf dieser Frist nicht entfernten Gegenstände, Grabdenkmäler, Einfassungen Pflanzen usw. gehen in das Eigentum der Gemeinde über und werden entsorgt.