Gemäß § 8 Abs. (1) der Satzung für die Friedhöfe der Gemeinde Marpingen vom 06.01.2007 in der zurzeit geltenden Fassung beträgt die Ruhezeit für Grabstätten für Erwachsene mindestens 25 Jahre. Der Ortsrat hat in seiner Sitzung am 28.03.2023 und der Gemeinderat am 15.03.2023 der Einebnung von 6 Einzelgrabstätten und 2 Rasengrabstätten ab Juli 2023 zugestimmt.
Somit ist eine Einebnung ab Juli 2023 für 3 Einzelgrabstätten mit strenger Gestaltung und 3 Einzelgrabstätten freier Gestaltung aus dem Belegungszeitraum Oktober 1997 bis März 1998 und für 2 Rasengrabstätten aus dem Belegungszeitraum Februar und März 1998 vorgesehen.
(Auskunft erteilt die Verwaltung unter der Telefonnummer 06853/9116-425).
Auf diesen Beschluss wurde bereits im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Marpingen am 31. März und am 06. April 2023 hingewiesen.
Die Arbeiten zur Einebnung der Grabstätten durch den Gemeindebauhof werden voraussichtlich ab 03. Juli 2023 ausgeführt. Die Angehörigen werden gebeten, die Grabstellen bis zum 02. Juli 2023 zu räumen. Alle nach Ablauf dieser Frist nicht entfernten Gegenstände, Grabdenkmäler, Einfassungen Pflanzen usw. gehen in das Eigentum der Gemeinde über und werden entsorgt.