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Marpinger Nachrichten
Ausgabe 17/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs.1 und 45 Abs. 1, 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung anlässlich des 1. Exweller Street Food Festivals aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1. Ab Samstag, den 06.05.2023 bis Montag, den 08.05.2023, wird die gesamte Parkfläche vor dem Sportplatz vollgesperrt.
  2. Die Straße „Im Brühl“ ist bis zum Kreisel befahrbar und wird nicht gesperrt. Die Ausfahrten des Kreisels zum Tennisplatz werden gesperrt.
  3. Des Weiteren wird für die Straße „Zum Sportplatz“ in Fahrtrichtung Sportplatz das Zeichen VZ-250 StVO (Durchfahrtverbot) und das ZZ-Anlieger frei bis SportplatzStVO angeordnet.
  4. Ab voraussichtlich Montag, den 08.05.2023, ist, in Abhängigkeit von den Abbauarbeiten, die Vollsperrung aufgehoben.
  5. Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
  6. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.
Marpingen, den 19.04.2023
Der Bürgermeister der Gemeinde Marpingen
als Ortspolizeibehörde
I.A. Pabst