Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird anlässlich einer Festveranstaltung („95. Jubiläum der freiwilligen Feuerwehr Löschbezirk Berschweiler “) im Ortsteil Berschweiler folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
| 1. | Die Straße „Zur Laubwiese“ im Ortsteil Berschweiler, wird von Samstag, dem 24. Juni 2023, ab 10.00 Uhr bis Sonntag, dem 25. Juni 2023, 02.00 Uhr, im Bereich Dorfgemeinschaftshaus vom Beginn des Feuerwehrgerätehauses bis zum Vereinsheim des VFB Berschweiler für den Fahrzeugverkehr gesperrt. |
| Eine Umleitung ist ausgeschildert und erfolgt über die Umgehungsstraße gegenüber dem Parkplatz des Dorfgemeinschaftshauses. | |
| 2. | Des Weiteren wird für vorgenannten Zeitpunkt für die Straße |
| „Zur Laubwiese“ ab Anwesen Nr. 8 bis Nr. 17 in Fahrtrichtung der Straße „Am Rothenberg“ eine Einbahnstraßenregelung (VZ-220 StVO) angeordnet. | |
| 3. | Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen und - Einrichtungen in Kraft. |
| Bei Einbruch der Dunkelheit sind die Verkehrszeichen und - Einrichtungen ordnungsgemäß zu beleuchten. | |
| 4. | Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet |