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Marpinger Nachrichten
Ausgabe 18/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Neue Regelungen ab Mai 2025 für biometrische Passfotos

Ab dem 1. Mai 2025 treten neue Regelungen für die Lichtbildaufnahme bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln in Kraft.

Mitgebrachte Papier-Passbilder werden künftig bei der Beantragung von Ausweisdokumenten nicht mehr akzeptiert. Biometrische Lichtbilder müssen dann digital vorliegen.

Die neuen Regelungen sind auf das am 3. Dezember 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen zurückzufahren.

Ziel dieser Regelungen ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Beantragungsprozess medienbruchfrei zu digitalisieren.

Bürgerinnen und Bürger können wählen, ob sie ihr biometrisches Lichtbild bei einem Fotodienstleistenden oder in der Behörde (Gebühr 6 €) anfertigen lassen möchten.

Bitte beachten Sie, dass diese neuen Regelungen ab dem 1. Mai 2025 in Kraft treten. Bereits vorhandene Papier-Lichtbilder können ab dem 1. Mai 2025 nicht mehr verwendet werden.

Bei individuellen Fragen oder Anliegen wenden Sie sich bitte an das Passamt.