Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der derzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat am 28. Februar 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 24.907.910,-- €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 27.906.700,-- €
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf — - 2.998.790,-- €
2. im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 3.718.500,-- €
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 6.553.500,-- €
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf — - 2.835.000,-- €
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 3.714.900,-- €
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 681.650,-- €
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf — 4.396.550,-- €
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
wird festgesetzt auf — 2.835.000,-- €
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf — 17.000.000,-- €
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des
Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf — 2.998.790,-- €
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) — 285 v. H.
für die Grundstücke (Grundsteuer B) — 355 v. H.
2. Gewerbesteuer — 400 v. H.
Es gilt der vom Gemeinderat am 28. Februar 2024 beschlossene Stellenplan.
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Marpingen genehmige ich - gemäß § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen i.H. von 2.835.000 €
Hinweis:
Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Gemäß § 86 Abs. 4 KSVG ist der Haushaltsplan im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung an sieben Werktagen auszulegen. Hiermit wird mitgeteilt, dass der Haushaltsplan 2024 in der Zeit
vom 13. Mai 2024 bis einschließlich 24. Mai 2024
im Rathaus - in den Räumen der Kämmerei - ausliegen wird.
Zudem erfolgt der Hinweis, dass gemäß § 115 KSVG eine Einsicht in den Beteiligungsbericht 2024 (= jährlicher Bericht über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Gemeinde Marpingen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts) gestattet und an gleicher Stelle möglich ist.
Nachfolgend aufgeführte Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:
| • Montag bis Freitag | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, |
| • Montag, Donnerstag | 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, |
| • Dienstag | 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr. |