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Marpinger Nachrichten
Ausgabe 19/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Marpingen

für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der derzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat am 28. Februar 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf  — 24.907.910,-- €

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — 27.906.700,-- €

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf  — - 2.998.790,-- €

2. im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 3.718.500,-- €

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 6.553.500,-- €

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf  — - 2.835.000,-- €

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  — 3.714.900,-- €

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  — 681.650,-- €

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf  — 4.396.550,-- €

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

wird festgesetzt auf  — 2.835.000,-- €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf — 17.000.000,-- €

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des

Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf — 2.998.790,-- €

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)  — 285 v. H.

für die Grundstücke (Grundsteuer B)  — 355 v. H.

2. Gewerbesteuer  — 400 v. H.

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 28. Februar 2024 beschlossene Stellenplan.

Marpingen, den 29.02.2024
gez.
(Weber)
Bürgermeister

Landesverwaltungsamt Saarland - Kommunalaufsicht -

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Marpingen genehmige ich - gemäß § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen i.H. von 2.835.000 €

St. Ingbert, 22.04.2024
im Auftrag
gez.
Birgit Heib
(Unterschrift, Siegel)

Hinweis:

Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Öffentliche Auslegung

Gemäß § 86 Abs. 4 KSVG ist der Haushaltsplan im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung an sieben Werktagen auszulegen. Hiermit wird mitgeteilt, dass der Haushaltsplan 2024 in der Zeit

vom 13. Mai 2024 bis einschließlich 24. Mai 2024

im Rathaus - in den Räumen der Kämmerei - ausliegen wird.

Zudem erfolgt der Hinweis, dass gemäß § 115 KSVG eine Einsicht in den Beteiligungsbericht 2024 (= jährlicher Bericht über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Gemeinde Marpingen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts) gestattet und an gleicher Stelle möglich ist.

Nachfolgend aufgeführte Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:

• Montag bis Freitag

08.30 Uhr bis 12.00 Uhr,

• Montag, Donnerstag

13.30 Uhr bis 15.30 Uhr,

• Dienstag

13.30 Uhr bis 18.00 Uhr.

Marpingen, den 08.05.2024
gez.
(Weber) Siegel
Bürgermeister