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Marpinger Nachrichten
Ausgabe 19/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung, wird aus Gründen der Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs, anlässlich der „Fronleichnamsfeier“ im Ortsteil Marpingen folgende verkehrsrechtliche Anordnung (VRA) getroffen:

1.

Die Prozession verläuft am Donnerstag, den 04.06.2026 ab ca. 09:45 - 11.30 Uhr von der Kirche aus über die Straßen „Kirchberg“, „Alsbachstraße“, „Marienstraße“, „Kirmesplatz“, „Schafbrücke“, „Fußweg entlang der der Alten Mühle“ zur „Schafbrücke“, „Alsbachstraße“, „Umweg“, „Am Marienbrunnen“ erneut zur Kirche.

Im Streckenverlauf erfolgen temporäre Sperrungen an den angrenzenden Straßen. Die Prozessionsstrecke wird während der Dauer der Prozession für den Straßenverkehr gesperrt.

2.

Bereits am Mittwoch, den 03.06.2026 ab 20.00 Uhr bis Donnerstag, den 04.06.2026 um 11.30 Uhr erfolgt die Sperrung der neuen öffentlichen Parkfläche am Seniorenheim der AWO am Kirmesplatz zum Aufbau des Altars.

3.

Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.

4.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.

Marpingen, den 29.04.2026
Der Bürgermeister der Gemeinde Marpingen
als Ortspolizeibehörde
gez. I.A. Pabst