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Marpinger Nachrichten
Ausgabe 2/2026
Mitteilungen der Ortsvorsteher
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Der Ortsvorsteher informiert

Hallo, liebe Marpinger!

Ich möchte den Jahreswechsel zum Anlass nehmen, um all denen zu danken, die in dem vergangenen Jahr daran mitgearbeitet haben, unser Dorf Marpingen lebenswerter, interessanter und liebenswerter zu gestalten.

Dazu haben viele Einzelpersonen beigetragen, aber in der Regel waren diese Einzelpersonen in Institutionen, wie Vereinen und Gruppen integriert und haben auf ihrem Platz in ihrem Verein, ihrer Gruppe wesentliches für Marpingen geleistet.

Unsere Sportvereine haben zur Körperertüchtigung beigetragen, sie haben der Jugend und den Erwachsenen eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung geboten.

Unsere kulturellen Vereine und Gruppen haben durch ihre Darbietung Unterhaltung geschaffen und haben in ihrem Wirken der Jugend und den Erwachsenen Verbundenheit geschenkt.

Die Feuerwehr, das DRK, die Malteser, haben wertvolles für die Gemeinschaft geleistet, jedoch auch der mitwirkenden Jugend und den Erwachsenen eine sehr sinnvolle Freizeitbeschäftigung geschaffen.

Ob im Sportbereich, bei Musik und Gesang, im sozialen Wesen, mitzuwirken, dabei zu sein, ist so wichtig. Alle sind sie Bausteine unseres Zusammenlebens, sie helfen der Dorfgemeinschaft Freude und Glück zu empfinden.

Als Ortsvorsteher dieses schönes Ortes Marpingen, sage ich allen Dank, die tätig waren für unser Gemeinwesen. Macht weiter so im neuen Jahr 2026.

Diese Regeln gelten fürs Schneeräumen im Saarland

Zu Beginn des neuen Jahres hat uns der Winter voll erwischt, mit großer Kälte und Schnee. Für Kinder ist frisch gefallener Schnee oftmals eine große Freude. Weniger Spaß daran haben aber Mieter, Vermieter und Hauseigentümer. Denn der Schnee muss geräumt werden. Im Saarland gelten folgende Bestimmungen:

Wann besteht Räumpflicht?

Wenn es am späten Abend oder in der Nacht schneit, muss niemand deshalb aufstehen und den Weg frei fegen. Ansonsten sind die Regelungen der Städte und Gemeinden nicht ganz einheitlich.

Je nach Satzung kann montags bis samstags von morgens 6.30 Uhr bis abends 21.00 Uhr eine Räumpflicht bestehen. An Sonn- und Feiertagen verschiebt sich die Räumpflicht morgens oft um ein bis zwei Stunden nach hinten.

Schneit es im Laufe des Tages weiter, muss auch mehrfach geräumt werden. Wird es glatt, muss sofort gestreut werden. Wer seiner Räumpflicht nicht nachkommt, muss im Saarland mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro rechnen.

Ich bitte insbesondere um Beachtung, Schächte und Hydranten vom Schnee zu befreien.

Soweit für diese erste Ausgabe in 2026.

Der bekannte Wilhelm Busch hat nachstehendes Gedicht geschrieben:

„Zu Neujahr

´Will das Glück nach seinem Sinn

Dir was Gutes schenken,

Sage Dank und nimm es hin

Ohne viel Bedenken.

Jede Gabe sei begrüßt,

Doch vor allen Dingen:

Das, worum du dich bemühst

möge dir gelingen.“

Allen Leserinnen und Lesern wünsche ich ein gutes neue Jahr 2026. Möge euch das neue Jahr eine gesunde und erlebnisreiche Zeit schenken. Alles Gute!

Glück Auf! Euer Ortsvorsteher-Team

German Eckert, Ortsvorsteher

Handy: 0170-8714874

Martin Geßner, Ortsvorsteher-Stellvertreter

Mail: OV.Marpingen@Marpingen.de