Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I, S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird auf Grund von Arbeiten an den Banketten in der Straße Römerhof aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
| 1. | In der Woche vom 20.05.2024-24.05.2024 wird an zwei Tagen (auf Grund der Witterung) die Straße Römerhof vor und hinter den Höfen für den Fahrzeugverkehr vollgesperrt. Die Sperrungen werden an den zwei Tagen im Zeitraum von 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr vorgenommen. |
| 2. | Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft. |
| 3. | Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet. |