Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I, S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird auf Grund von Feierlichkeiten über das 50-jährige Bestehen der Jugendfeuerwehr in Alsweiler aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
| 1. | Am Samstag, den 03.06.2023 bis Sonntag, den 04.06.2023 bis 13:00 Uhr wird die „Brunnenstraße“ zwischen Hälfte Kirmesplatz und Notausgang des Pfarrheimes sowie die Straße „Zum Heckenborn“ auf Höhe der Brücke für den Fahrzeugverkehr vollgesperrt. |
| 2. | Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft. |
| 3. | Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet. |
Marpingen, den 22.05.2023