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Marpinger Nachrichten
Ausgabe 21/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I, S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird auf Grund von Feierlichkeiten über das 50-jährige Bestehen der Jugendfeuerwehr in Alsweiler aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

1.

Am Samstag, den 03.06.2023 bis Sonntag, den 04.06.2023 bis 13:00 Uhr wird die „Brunnenstraße“ zwischen Hälfte Kirmesplatz und Notausgang des Pfarrheimes sowie die Straße „Zum Heckenborn“ auf Höhe der Brücke für den Fahrzeugverkehr vollgesperrt.

2.

Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.

3.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.

Marpingen, den 22.05.2023

Der Bürgermeister der Gemeinde Marpingen
als Ortspolizeibehörde
Im Auftrag
gez. (Pabst)