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Marpinger Nachrichten
Ausgabe 21/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Gemäß der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 der Straßenverkehrsordnung vom 16.11.1970 (BGBL. I, Seite 1565), zuletzt geändert mit Verordnung vom 05.08.2009 (BGBl., Teil I, Seite 2631), wird aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs anlässlich der Weinwanderung der Marpinger Vereinsgemeinschaft im Ortsteil Marpingen folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1. Ab Freitag, den 24.05.2024 von 8:00 Uhr bis Sonntag, den 26.05.24 13:00 Uhr wird die Zufahrt zur Sporthalle in Marpingen ab dem Kindergarten für den Fahrzeugverkehr vollgesperrt.
  1. Des Weiteren wird die Zufahrt zum Grubenstollen von Urexweiler kommend und die Parkfläche vor dem Grubenstollen ab Freitag, den 24.05.2024 von 08:00 Uhr bis Samstag, den 25.05.2024 18:00 Uhr für den Fahrzeugverkehr vollgesperrt.

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen und Einrichtungen in Kraft. Bei Einbruch der Dunkelheit sind die Absperreinrichtungen durch rote Warnleuchten zu kennzeichnen.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.

Marpingen, den 21. Mai 2024

Der Bürgermeister der
Gemeinde Marpingen
gez. I. A.
(Pabst)