Die Landesregierung hat Eckpunkte für finanzielle Hilfen nach dem verheerenden Hochwasser vorgestellt. Kosten und Abwicklung teilen sich Land, Landkreise sowie Städte und Gemeinden.
1. Elementarschädenrichtlinie
Die bestehende Richtlinie von 2020 greift bei großen und elementaren Schäden, sofern man bedürftig ist. Sie blieb im Kern unverändert, wurde aber an einigen Stellen vereinfacht und Schwellen abgesenkt.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe, die durch das Hochwasser unmittelbare Schäden an privaten Gebäuden, Hausrat oder am Vereins- bzw. Unternehmensvermögen erlitten haben. Als Elementarschaden gilt bereits ein Schaden ab 5.000 Euro (Absenkung von ehemals 20.000 Euro).
Gewährt wird eine Finanzhilfe bis zur Hälfte der Schadenssumme, maximal aber 75.000 Euro. Bei einer Schadenssumme von über 150.000 Euro kann ein Zinsverbilligungszuschuss von bis zu 100 Prozent der Zinskosten des notwendigen Darlehens für den darüberhinausgehenden Schaden gewährt werden.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Elementarschadenleistung: Der Abschluss einer Versicherung wäre finanziell nicht zumutbar gewesen. Der Nachweis darüber erfolgt über zwei aktuelle Angebote, die als Richtwert mindestens bei 2 Prozent des Nettoeinkommens des Haushalts liegen müssen.
2. Hochwasserhilfe
Sie tritt als niedrigschwellige Pauschalunterstützung neben die Elementarschädenrichtlinie.
Hier sind 1.000 Euro Schadensersatz pro Haushalt möglich.
Die Kommune muss bestätigen, dass der betreffende Haushalt in einem Schadensgebiet lag und auch tatsächlich betroffen war. Der Geschädigte muss bestätigen, dass der Schaden mindestens so hoch wie die beantragte Hochwasserhilfe ist.
3. Härtefallregelung
Treten Härtefälle auf, die bei den anderen Richtlinien durchs Raster fallen, besteht die Verabredung einer Härtefallregelung, um auch hier helfen zu können.
Das Antragsverfahren soll über die Städte, Gemeinden und die Landkreise abgewickelt werden.
Quelle: Medieninfo Staatskanzlei vom 21.05.2024.
„Im Rathaus wird es eine zentrale Anlaufstelle geben, sobald die Formulare zur Verfügung stehen. Ansprechpartner wird dann die Ortspolizeibehörde (Lukas Pabst) sein. Sobald die Formulare vorhanden sind, werden wir entsprechend informieren“, so Bürgermeister Volker Weber.