Ausgabe 22/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I, S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird anlässlich des Jubiläumsfestes des Kinderhauses Alsweiler aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
- Bei den Straßen „Reitersberg“ Zufahrt Kreuzung Hiwwelhaus und „Höhenstraße“ wird ab Samstag, den 17.06.2023 ab 08:00 Uhr die Einbahnstraßenregelung (VZ 220-10; VZ 220-20) angeordnet. Außerdem wird in den Straßen „Reitersberg“ und „Höhenstraße“ ein einseitiges Halteverbot angeordnet.
- Die Straße „Höhenstraße“ wird ab dem Anwesen Nr.9 Richtung Gebäude kommunaler Kindergarten vollgesperrt.
- Die Straße „Schulstraße“ wird am Samstag, den 17.06.2023 ab 08:00 Uhr mit dem Zusatzzeichen VZ 1020-30 (Anlieger frei) gesperrt.
- Bei der Straße „Feldstraße“ wird ebenfalls ab dem 17.06.2023 um 08:00 Uhr ein einseitiges Halteverbot angeordnet. Darüber hinaus wird ab der Kreuzung Höhenstraße und Feldstraße die Einbahnstraßenregelung (VZ 220-20) Richtung „Tholeyer Straße“ angeordnet.
- Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
- Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.
Marpingen, den 26.05.2022
Der Bürgermeister der Gemeinde Marpingen
als Ortspolizeibehörde
Im Auftrag
(Pabst)