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Marpinger Nachrichten
Ausgabe 22/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntgabe Jahresabschluss 2024 Entlastung und Auslegung für Unterlagen

Öffentliche Bekanntmachung

über die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2024 sowie die Entlastung der am Anordnungsgeschäft beteiligten Personen

Aufgrund des § 99 Abs. 1 i.V.m. § 101 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in der derzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Marpingen, auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, am 13. Mai 2026 die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 und die Entlastung der am Anordnungsgeschäft beteiligten Personen in öffentlicher Sitzung beschlossen. Der Gemeinderat kann die Entscheidung über die Feststellung des Jahresabschlusses [und des Gesamtabschlusses] sowie die Entlastung des Bürgermeisters nicht übertragen. Es handelt sich dabei um eine vorbehaltene Aufgabe des Gemeinderats gemäß § 35 Nr. 16 KSVG. Die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung sind gemäß §101 Abs. 3 KSVG öffentlich bekannt zu machen.

Der Jahresabschluss bestehend aus Bilanz (Vermögensrechnung), Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars, der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, der Anlagenübersicht, der Forderungsübersicht, der Verbindlichkeitsübersicht und des Rechenschaftsberichts der Gemeinde Marpingen für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 wurde nach § 101 Abs. 1 KSVG unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung geprüft. Der mit der Prüfung beauftragte Wirtschaftsprüfer „Markus Hafner" aus Saarbrücken hat während dem Prüfzeitraum im März 2026 bis April 2026 keine Unregelmäßigkeiten und keine Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, die Anlass zu Bedenken geben können, festgestellt.

Der Wirtschaftsprüfer „Markus Hafner" erteilte und testierte mit Datum vom 13. Mai 2026 der Gemeinde Marpingen den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, der wie folgt zitiert wird:

„Ich habe den Jahresabschluss der Gemeinde Marpingen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. 12. 2024, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung für das Haushaltsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO) und

dem Kommunalselbstverwaltungsgesetz des Saarlandes (KSVG).

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat."

Der Gemeinderat stellte den Jahresabschluss 2024 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.327.709,19 € fest. Das Jahresergebnis ist auf das neue Jahr vorzutragen. Die „Allgemeine Rücklage" vermindert sich von 21.053.590,85 €, um den Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.327.709,19 € auf 17.725.881,66 € und erhöht sich um 3.447.000,00 € wegen der Übernahme 24 des entsprechenden Liquiditätskredites durch das Land (im Rahmen des „Saarlandpakt") und beträgt zum Stichtag 31.12.2024 somit 21.172.881,66 €.

Öffentliche Auslegung

Gemäß § 101 Abs. 3 KSVG sind der Jahresabschluss, der Rechenschaftsbericht und der Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers „Markus Hafner" an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. Hiermit wird mitgeteilt, dass diese Unterlagen in der Zeit

vom 01. Juni 2026 bis einschließlich 12. Juni 2026

im Rathaus - in den Räumen der Kämmerei - ausliegen werden.

Die Einsichtnahme wird während den nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung möglich sein:

Montag bis Freitag 

08.30 Uhr bis 12.00 Uhr,

Montag, Donnerstag 

13.30 Uhr bis 15.30 Uhr,

Dienstag

13.30 Uhr bis 18.00 Uhr.

Marpingen, den 20.05.2026
(Siegel) Der Bürgermeister
gez. Volker Weber