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Marpinger Nachrichten
Ausgabe 23/2023
Kirchliche Nachrichten
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Ev. Gesamtkirchengemeinde St. Wendel

Presbyteriumswahl

Am 18.02.24 wird das Presbyterium, das Leitungsorgan unserer Ev. Kirchengemeinde St. Wendel, neu gewählt.

Das Wahlverfahren beginnt am 4.06.23. Alle wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde sind aufgefordert, bis zum 16. 06.23 schriftlich Wahlvorschläge beim Presbyterium einzureichen.

In unserer Kirchengemeinde werden mind. 10 Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteriumsamt gesucht. Außerdem sind 2 beruflich Mitarbeitende in das Presbyterium zu wählen.

Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt sein. Sie müssen in das Wahlverzeichnis eingetragen und nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein. Darüber hinaus dürfen sie das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Auch die beruflich Mitarbeitenden müssen die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.

Bitte reichen Sie mit ihren Vorschlägen auch die schriftliche Zustimmungserklärung der bzw. des Vorgeschlagenen ein.

Vordrucke hierfür erhalten Sie im Gemeindebüro St. Wendel, Beethovenstraße 1 oder als Download von unserer Homepage www.evangelisch-in-wnd.de. Die Vorschläge können bei jedem Mitglied des Presbyteriums oder beim Gemeindebüro der Ev. GKM St. Wendel, Bereich St. Wendel, Beethovenstraße 1, abgegeben werden.

Das Presbyterium hat beschlossen, dass alle Wahlberechtigten mit der Einladung zur Wahl auch die Wahlunterlagen erhalten.

Wahlberechtigt ist, wer am 5. 02.24, bei Schließung des Wahlverzeichnisses,

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Mitglied der Kirchengemeinde ist und in deren Gebiet wohnt oder die Gemeindezugehörigkeit in besonderen Fällen erworben oder behalten hat,

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zu den kirchlichen Abgaben beiträgt, soweit die Verpflichtung hierzu besteht und

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am Wahltag konfirmiert, Konfirmierten gleichgestellt oder mindestens 16 Jahre alt ist.

Das Wahlverzeichnis wird in der Zeit vom 22.01.24 bis 4.02.24 zur Einsichtnahme im Gemeindebüro St. Wendel, Beethovenstraße 1, St. Wendel ausgelegt.

Die Eintragung ins Wahlverzeichnis ist Voraussetzung für die Ausübung der Wahlberechtigung.

Bei Fragen wenden Sie sich an das Gemeindebüro St. Wendel oder an die Ansprechpartner aus dem Presbyterium. Die Telefonnummern finden Sie auf den Infoseiten am Ende des Gemeindebriefes.