Gemäß § 8 Abs. (1) der Satzung für die Friedhöfe der Gemeinde Marpingen vom 06.01.2007 in der zurzeit geltenden Fassung beträgt die Ruhezeit für Grabstätten für Erwachsene mindestens 25 Jahre. Der Gemeinderat hat am 24.04.2024 der Einebnung von 8 Einzelreihengrabstätten mit strenger Gestaltung aus dem Belegungszeitraum von Dezember 1998 bis August 1999 zugestimmt.
(Auskunft erteilt die Verwaltung unter der Telefonnummer 06853/9116-425).
Die Arbeiten zur Einebnung der Grabstätten durch den Gemeindebauhof werden voraussichtlich ab 02. September 2024 ausgeführt. Die Angehörigen werden gebeten, die Grabstellen bis zum 31. August 2024 zu räumen. Alle nach Ablauf dieser Frist nicht entfernten Gegenstände, Grabdenkmäler, Einfassungen Pflanzen usw. gehen in das Eigentum der Gemeinde über und werden entsorgt.