Gemäß § 8 Abs. (1) der Satzung für die Friedhöfe der Gemeinde Marpingen vom 06.01.2007 in der zurzeit geltenden Fassung beträgt die Ruhezeit für Grabstätten für Erwachsene mindestens 25 Jahre. Der Ortsrat hat in seiner Sitzung am 06.02.2025 und der Gemeinderat am 19.03.2025 der Einebnung von 39 Rasengrabstätten aus dem Belegungszeitraum von Juni1999 bis Mai 2000 zugestimmt.
(Auskunft erteilt die Verwaltung unter der Telefonnummer 06853/9116-425).
Auf diesen Beschluss wurde bereits im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Marpingen am 28. März 2025 und 04. April 2025 hingewiesen.
Die Arbeiten zur Einebnung der Grabstätten durch den Gemeindebauhof werden vor-aussichtlich ab 01. Juli 2025 ausgeführt. Die Angehörigen werden gebeten, die Grabstellen bis zum 30. Juni 2025 zu räumen. Alle nach Ablauf dieser Frist nicht entfernten Gegenstände, Grabdenkmäler, Einfassungen Pflanzen usw. gehen in das Eigentum der Gemeinde über und werden entsorgt.