Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung, wird anlässlich der „7. Italienischen Nacht“ im Ortsteil Marpingen aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
| 1. | Von Donnerstag, den 26.06.2025 ab 07:00 Uhr, bis Montag, den 30.06.2025, werden die Straßen „Am Dorfbach“ ab der Zufahrt vom Marktplatz bis zum Anwesen Nr. 2 und die Straße „Marktplatz“ von der Einmündung Alsweilerstraße bis zum Anwesen Nr. 10 („Budes Lädchen“) für den Gesamtverkehr gesperrt. |
| 2. | Gleichzeitig wird in vorgenanntem Zeitraum die Einbahnstraßenregelung der Straße „Am Dorfbach“, im Abschnitt Anwesen Nr. 2 – 4, aufgehoben. Parallel dazu wird durch eine Sackgassenregelung (VZ-357 StVO) die Zufahrt aus Fahrtrichtung der Straßen „Am Biehl/Alte Klosterstraße“ bis Anwesen Nr. 4 ermöglicht. |
| 3. | Die Parkplätze auf dem Marktplatz werden von Mittwoch, den 25. Juni 2025, bis Montag, den 30.06.2025, für den Gesamtverkehr gesperrt. |
| 4. | Für die Straßen „„Altgasse“, „Alte Klosterstraße“ aus Richtung der Straße „Neugasse“ bis Einmündung „Am Biehl“ und „Am Dorfbach“ wird ab dem 26. Juni 2025 beidseitig ein Haltverbot (VZ-Nr. 283 StVO) angeordnet. |
| 5. | Die öffentlichen Parkflächen gegenüber dem Anwesen „Marienstraße 2“ (Beate´s Pilsstube) werden von Donnerstag, den 26. Juni 2025, bis Montag, den 30.06.2025, gesperrt. Gleichzeit wird in diesem Bereich ein Haltverbot (VZ-Nr. 283 StVO) angeordnet. |
| 6. | Von Donnerstag, den 26. Juni 2025 bis Montag, den 30.06.2025, wird der Straßenabschnitt ab dem Anwesen „Marienstraße Nr.2“ (Beate´s Pilsstube) bis zum Anwesen Nr. 3 in der Straße „Am Marktplatz “ je nach Bedarf für den Gesamtverkehr gesperrt (VZ-250 StVO). Eine entsprechende Sackgassenregelung in den Straßen „Marienstraße/ Marktplatz“ wird angeordnet (VZ-357 StVO). Für den oben genannten Zeitraum wird die Einbahnstraßenregelung in der Marienstraße aufgehoben. |
| 7. | Die Umleitungen erfolgen über die Straßen „Altgasse“, „Ringelgasse“ „Alte Klosterstraße“ und „Am Biehl“. |
| 8. | Die öffentlichen Parkflächen gegenüber dem Anwesen „Marktplatz Nr. 1“ (ehemals Gasthaus Klos/“Dewese“) werden am Mittwoch, den 25.06.2025 bis Montag, den 30.06.2025, für den Allgemeinverkehr gesperrt. |
| 9. | Ebenso wird im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises St. Wendel auf der L 133 (Höhe Anwesen „Alsweilerstraße 2 - 4“ ein Haltverbot (VZ-Nr. 283 StVO) angeordnet und eine Ersatzbushaltestelle für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eingerichtet. |
|
| Vom Haltverbot sind Linienbusse ausgenommen. |
| 10. | Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft. |
| 11. | Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet. |