Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I, S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird anlässlich der ADAC Saarland-Pfalz Rally aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
| 1. | Am Donnerstag, den 13.08.2026 wird eine Teilfläche des Parkplatzes vor dem Sportplatz in Urexweiler für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Eine Befahrung der Straße „Im Brühl“ ist weiterhin möglich. |
| 2. | Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft. |
| 3. | Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet. |