Auf Grund der §§ 12 ff. der EigVO, zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. November 2023 (Amtsblatt I S. 1097) und der Betriebssatzung des „Abwasserwerkes der Gemeinde Marpingen“ vom 15.11.2006, hat der Gemeinderat am 17.12.2025 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
Der Erfolgsplan wird festgesetzt
in den Erträgen auf — 2.648.400,-- €
in den Aufwendungen auf — 3.044.700,-- €
Der Vermögensplan wird festgesetzt
in den Einnahmen auf — 3.187.400,-- €
in den Ausgaben auf — 3.187.400,-- €.
| Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf | 2.414.600 €. |
Es werden keine Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 500.000 €.
Genehmigung
Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2026 des „Abwasserwerkes der Gemeinde Marpingen“ genehmige ich gemäß § 102 Abs. 3 i.V.m. § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von
2.414.600,00 €.
Hinweis:
Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Öffentliche Auslegung
Gemäß analoger Anwendung des § 86 Abs. 4 KSVG ist der Wirtschaftsplan des „Abwasserwerk der Gemeinde Marpingen“ an sieben Tagen auszulegen. Hiermit wird mitgeteilt, dass der Wirtschaftsplan 2026 in der Zeit
vom 08. Juni 2026 bis einschließlich 19. Juni 2026
im Rathaus – in den Räumen der Kämmerei – ausliegen wird.
Die Einsichtnahme wird während den nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung möglich sein:
| Montag bis Freitag | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, |
| Montag, Donnerstag | 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, |
| Dienstag | 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr. |