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Marpinger Nachrichten
Ausgabe 24/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung, wird anlässlich der „6. Italienischen Nacht“ im Ortsteil Marpingen aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

1. Von Donnerstag, den 20.06.2024 ab 07:00 Uhr, bis Montag, den 24.06.2024, werden die Straßen „Am Dorfbach“ ab der Zufahrt vom Marktplatz bis zum Anwesen Nr. 2 und die Straße „Marktplatz“ von der Einmündung Alsweilerstraße bis zum Anwesen Nr. 10 („Budes Lädchen“) für den Gesamtverkehr gesperrt.

2. Gleichzeitig wird in vorgenanntem Zeitraum die Einbahnstraßenregelung der Straße „Am Dorfbach“, im Abschnitt Anwesen Nr. 2 – 4, aufgehoben. Parallel dazu wird durch eine Sackgassenregelung (VZ-357 StVO) die Zufahrt aus Fahrtrichtung der Straßen „Am Biehl/Alte Klosterstraße“ bis Anwesen Nr. 4 ermöglicht.

3. Die Parkplätze auf dem Marktplatz werden von Mittwoch, den 19. Juni 2024, bis Montag, den 24.06.2024, für den Gesamtverkehr gesperrt.

4. Für die Straßen „„Altgasse“, „Alte Klosterstraße“ aus Richtung der Straße „Neugasse“ bis Einmündung „Am Biehl“ und „Am Dorfbach“ wird ab dem 20. Juni 2024 beidseitig ein Haltverbot (VZ-Nr. 283 StVO) angeordnet.

5. Die öffentlichen Parkflächen gegenüber dem Anwesen „Marienstraße 2“ (Beate´s Pilsstube) werden von Donnerstag, den 20. Juni 2024, bis Montag, den 24.06.2024, gesperrt. Gleichzeit wird in diesem Bereich ein Haltverbot (VZ-Nr. 283 StVO) angeordnet.

6. Von Donnerstag, den 20. Juni 2024 bis Sonntag, den 23.06.2024, wird der Straßenabschnitt ab dem Anwesen „Marienstraße Nr.2“ (Beate´s Pilsstube) bis zum Anwesen Nr. 3 in der Straße „Am Marktplatz “ je nach Bedarf für den Gesamtverkehr gesperrt (VZ-250 StVO). Eine entsprechende Sackgassenregelung in den Straßen „Marienstraße/ Marktplatz“ wird angeordnet (VZ-357 StVO). Für den oben genannten Zeitraum wird die Einbahnstraßenregelung in der Marienstraße aufgehoben.

7. Die Umleitungen erfolgen über die Straßen „Altgasse“, „Ringelgasse“ „Alte Klosterstraße“ und „Am Biehl“.

8. Die öffentlichen Parkflächen gegenüber dem Anwesen „Marktplatz Nr. 1“ (ehemals Gasthaus Klos/“Dewese“) werden am Mittwoch, den 19.06.2024 bis Sonntag, den 23.06.2024, für den Allgemeinverkehr gesperrt.

9. Ebenso wird im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises St. Wendel auf der L 133 (Höhe Anwesen „Alsweilerstraße 2 - 4“ ein Haltverbot (VZ-Nr. 283 StVO) angeordnet und eine Ersatzbushaltestelle für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eingerichtet.

Vom Haltverbot sind Linienbusse ausgenommen.

10. Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.

11. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.

Marpingen, den 11. Juni 2024
Der Bürgermeister als
Ortspolizeibehörde
i.A.
gez.
(Pabst)