Gemäß § 8 Abs. (1) der Satzung für die Friedhöfe der Gemeinde Marpingen vom 06.01.2007 in der zurzeit geltenden Fassung beträgt die Ruhezeit für Grabstätten für Erwachsene mindestens 25 Jahre. Der Ortsrat hat in seiner Sitzung am 10.03.2025 und der Gemeinderat am 19.03.2025 der Einebnung von 6 Einzelgrabstätten, 2 Urnengrabstätten und 1 Rasengrabstätte ab Juli 2025 zugestimmt.
Somit ist eine Einebnung ab Juli 2025 für 6 Einzelgrabstätten mit freier Gestaltung aus dem Belegungszeitraum September 1999 bis März 2000, 2 Urnengrabstätten mit Belegung Juni 2009 und Februar 2010 und für 1 Rasengrabstätte mit Belegung vom Mai 2000 vorgesehen.
(Auskunft erteilt die Verwaltung unter der Telefonnummer 06853/9116-425).
Auf diesen Beschluss wurde bereits im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Marpingen am 28.03.2025 hingewiesen.
Die Arbeiten zur Einebnung der Grabstätten durch den Gemeindebauhof werden voraussichtlich ab 01. Juli 2025 ausgeführt. Die Angehörigen werden gebeten, die Grabstellen bis zum 30. Juni 2025 zu räumen. Alle nach Ablauf dieser Frist nicht entfernten Gegenstände, Grabdenkmäler, Einfassungen Pflanzen usw. gehen in das Eigentum der Gemeinde über und werden entsorgt.