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Marpinger Nachrichten
Ausgabe 24/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Räumung und Einebnung von Grabstätten auf dem Friedhof Alsweiler ab 1. Oktober 2025

Gemäß § 8 Abs. (1) der Satzung für die Friedhöfe der Gemeinde Marpingen vom 06.01.2007 in der zurzeit geltenden Fassung beträgt die Ruhezeit für Grabstätten für Erwachsene mindestens 25 Jahre. Der Ortsrat hat in seiner Sitzung am 12.03.2025 und der Gemeinderat am 19.03.2025 der Einebnung von Grabstätten ab 1. Oktober 2025 zugestimmt.

Für 13 Rasengrabstätten aus dem Belegungszeitraum von Februar bis September 2000 und für 3 Einzelgrabstätten aus dem Belegungszeitraum von Juli bis August 2000 ist die Einebnung ab 1.Oktober 2025 vorgesehen.

(Auskunft erteilt die Verwaltung unter der Telefonnummer 06853/9116-425).

Die Arbeiten zur Einebnung der Grabstätten durch den Gemeindebauhof werden voraussichtlich ab 01. Oktober 2025 ausgeführt. Die Angehörigen werden gebeten, die Grabstellen bis zum 30. September 2025 zu räumen. Alle nach Ablauf dieser Frist nicht entfernten Gegenstände, Grabdenkmäler, Einfassungen Pflanzen usw. gehen in das Eigentum der Gemeinde über und werden entsorgt.

Marpingen im Juni 2025
Der Bürgermeister
- Volker Weber -
Bürgermeister