Gemäß § 8 Abs. (1) der Satzung für die Friedhöfe der Gemeinde Marpingen vom 06.01.2007 in der zurzeit geltenden Fassung beträgt die Ruhezeit für Grabstätten für Erwachsene mindestens 25 Jahre. Der Ortsrat hat in seiner Sitzung am 14.03.2025 und der Gemeinderat am 19.03.2025 der Einebnung der Grabstätten zugestimmt.
Für 13 Rasengrabstätten aus dem Belegungszeitraum von April bis Mitte Oktober 2000, 1 Einzelgrab mit freier Gestaltung vom Januar 2000, 4 Einzelgrabstätte mit strenger Gestaltung aus dem Belegungszeitraum April bis Juli 2000 und 9 Urnengrabstätten mit Belegungszeitraum Januar 1999 bis März 2006 werden nach Ablauf der Mindestruhezeit im Oktober 2025 eingeebnet.
(Auskunft erteilt die Verwaltung unter der Telefonnummer 06853/9116-425).
Die Arbeiten zur Einebnung der Grabstätten durch den Gemeindebauhof werden voraussichtlich ab 15. Oktober 2025 ausgeführt. Die Angehörigen werden gebeten, die Grabstellen bis zum 14. Oktober 2025 zu räumen. Alle nach Ablauf dieser Frist nicht entfernten Gegenstände, Grabdenkmäler, Einfassungen Pflanzen usw. gehen in das Eigentum der Gemeinde über und werden entsorgt.