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Marpinger Nachrichten
Ausgabe 24/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Ablauf der Mindestruhezeit von Urnenwandkammern auf den Friedhöfen Berschweiler, Marpingen und Urexweiler ab 1. Oktober 2025

Gemäß § 8 Abs. (1) der Satzung für die Friedhöfe der Gemeinde Marpingen vom 06.01.2007 in der zurzeit geltenden Fassung beträgt die Ruhezeit für Urnen 15 Jahre.

Somit endet die Mindestruhezeit von Urnen in den Urnenwandkammern mit Belegungszeitraum bis September 2010.

Damit die Urnenwandkammern nochmal neu belegt werden können, werden die Urnen aus diesen Kammern voraussichtlich ab 01. Oktober 2025 durch den Gemeindebauhof entnommen und an geeigneter Stelle auf dem gleichen Friedhof anonym in würdiger Weise beigesetzt.

(Auskunft erteilt die Verwaltung unter der Telefonnummer 06853/9116-425).

Die Angehörigen werden gebeten, sich bis zum 30. September 2025 bei der Verwaltung zu melden, sollten eine Übergabe der beschrifteten Urnenwandplatten gewünscht sein. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gehen alle Urnenwandplatten in das Eigentum der Gemeinde über und werden durch die Gemeinde entsorgt.

Marpingen im Juni 2025
Volker Weber
Bürgermeister