Titel Logo
Marpinger Nachrichten
Ausgabe 25/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs.1 und 45 Abs. 1, 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird anlässlich einer Veranstaltung des Musikvereines Urexweiler aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1. Ab Donnerstag, den 26.06.2023 bis Sonntag, den 02.07.2023 wird die gesamte Parkfläche (ehemaliger Schulhof der Grundschule Urexweiler) vor dem Sportplatz vollgesperrt.
  2. Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
  3. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.
Marpingen, den 19.06.2023
Der Bürgermeister der Gemeinde Marpingen
als Ortspolizeibehörde
I.A.
(Pabst)