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Marpinger Nachrichten
Ausgabe 25/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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9. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und Leichenhallen in der Gemeinde Marpingen (Friedhofsgebührensatzung)

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) vom 15. Januar 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsblatt I S. 204) und der §§ 2 und 6 des Saarländischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 26. April 1978 in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsblatt S. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2022 (Amtsblatt S. 534), hat der Gemeinderat der Gemeinde Marpingen am 24. Mai 2023 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und Leichenhallen in der Gemeinde Marpingen beschlossen:

Artikel 1

(Änderung der Satzung)

§ 4 Gebührensätze, wird wie folgt geändert:

(1) Überlassung von Reihengrabstellen und Rasengrabstellen

(Einzelgräber und Zweitbelegung von Wahlgräbern)

a)

an Verstorbene bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (Kindergrab)  — 240,00 €

b)

an Verstorbene ab dem 7. Lebensjahr  — 410,00 €

c)

Urnengräber/ bepflanzte Urnengräber/ Baumgräber (15 Jahre)  — 240,00 €

d)

anonyme Urnengrabstelle (15 Jahre)  — 240,00 €

e)

Urnenwandkammer (Doppelbelegung - 15 Jahre)  — 640,00 €

f)

bei Zweitbelegung einer Urnenwandkammer pro Jahr der Erweiterung der Ruhezeit  — 42,00 €

g)

bei Zweit- und jede weitere Belegung in einem Wahlgrab ist für die Differenz zwischen dem Ablauf der ersten Ruhefrist und der zweiten bzw. weiteren Ruhefrist ein Betrag von pro Jahr zu entrichten  — 17,00 €

(2) Grabherstellung, Aushub, Verfüllung

a)

Reihengrabstelle für Verstorbene ab dem 7. Lebensjahr  — 610,00 €

b)

Reihengrabstelle für Verstorbene bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (Kinder)  — 305,00 €

c)

Zweitbelegung Familiengrab  — 915,00 €

d)

Urnengrabstelle/ Urne in vorh. Grabstelle  — 125,00 €

e)

Baumgrabstelle/ bepflanzte Urnengrabstelle  — 125,00 €

f)

Urnenwandkammer — 115,00 €

g)

Anonyme Grabstelle  — 90,00 €

h)

Totgeburtenstelle (oder Leichenteile)  — 190,00 €

(3) Herstellung der Fundamente für Grabsteine, das Verlegen von Trittplatten

zwischen den Gräbern

a)

Reiheneinzelgrab für Verstorbene ab dem 7. Lebensjahr  — 80,00 €

b)

Rasengrab ohne Pflanzstreifen  — 70,00 €

c)

Rasengrab mit Pflanzstreifen  — 75,00 €

d)

Urnengrab / Baumgrabstellen / bepflanztes Urnengrab  — 26,00 €

e)

Kindergrab/anonymes Urnengrab und Urnenwandkammer  — -/- €

(4) Anlegen und Unterhaltung der gesamten Grünpflanzung auf dem Friedhof (Friedhofsunterhaltung), das Verlegen von Trittplatten zwischen den Grabfeldern (pro Sterbefall)

a)

Reihengrabstelle für Verstorbene ab dem 7. Lebensjahr  — 1.120,00 €

b)

Rasengrab ohne Pflanzstreifen  — 1.120,00 €

c)

Rasengrab mit Pflanzstreifen  — 1.120,00 €

d)

Grabstelle für Verstorbene bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres  — 670,00 €

e)

Urnengrabstelle/ bepflanzte Urnengrabstelle /Baumgrabstelle  — 670,00 €

f)

Urnenwandkammer/anonyme Urnengrabstelle/ 2. Belegung Urne  — 670,00 €

g)

Pflege einer Rasengrabstelle ohne Pflanzstreifen für die Liegezeit von 25 Jahren  — 2.310,00 €

h)

Pflege einer Rasengrabstelle mit Pflanzstreifen für die Liegezeit von 25 Jahren  — 2.240,00 €

i)

Pflege einer anonymen Urnenrasengrabstelle für die Liegezeit von 15 Jahren  — 130,00 €

j)

Pflege einer bepflanzten Urnengrabstelle für die Liegezeit von 15 Jahren  — 1.210,00 €

k)

bei Zubelegung Pflege einer bepfl. Urnengrabstelle für die Verlängerung pro Jahr  — 78,00 €

l)

Pflege einer Baumgrabstelle für die Liegefrist von 15 Jahren  — 405,00 €

m)

bei Zubelegung Pflege einer Baumgrabstelle für die Verlängerung pro Jahr  — 27,00 €

(5) Umbettungen und Ausgrabungen

Es werden die tatsächlich entstandenen Kosten berechnet.

(6) Benutzung der Kühlzellen und Friedhofshalle einschließlich des Sargwagens und Reinigung

a)

Erwachsene/Kinder (Sargleichen) Kühlzellenbenutzung (pauschal incl. 3 Tage)  — 100,00 €

b)

Urnen Kühlzellenbenutzung (1. Tag) —  65,00 €

c)

Benutzung Sezierraum — 200,00 €

d)

Benutzung Einsegnungshalle  — 130,00 €

e)

Zellenbenutzung für Urnen ab 2. Tag und Sargleichen ab 4. Tag je verlängerter Tag  — 32,00 €

Zusammenstellung der Gebühren für eine Bestattung für die Benutzung der Friedhöfe und Leichenhallen in der Gemeinde Marpingen:

Einzelgrabstelle für Verstorbene bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres = Kindergrab:  — 1.445,00 €

Einzelreihengrabstelle für Verstorbene ab dem 7. Lebensjahr / Erwachsene, Ehren- und Priestergrabstellen (strenge und freie Gestaltung): — 2.450,00 €

Rasengrabstelle (ohne Pflanzstreifen):  — 4.750,00 €

Rasengrabstelle (mit Pflanzstreifen):  — 4.685,00 €

Urnengrabstelle (2-stellig, Nutzung 15Jahre):  — 1.256,00 €

Urnengrabstelle (2. Belegung) plus 17,00 €/pro Jahr Erw. Ruhezeit:  — 990,00 €

Bepflanzte Urnengrabstelle (2-stellig, Nutzung 15 Jahre):  — 2.466,00 €

Bepflanzte Urnengrabstelle (2.Belegung) plus 95,00 €/pro Jahr Erw. Ruhezeit:  — 990,00 €

Anonyme Urnengrabstelle als Rasengrab ( 1-stellig, Nutzung 15 Jahre):  — 1.325,00 €

Urnenwandkammer (2-stellig, Ruhezeit 15 Jahre) 1. Belegung: —  1.620,00 €

Urnenwandkammer (2.-Belegung) plus 42,00 €/Jahr Erw. Ruhezeit:  — 980,00 €

Baumgrabstellen  — 1.661,00 €

Baumgrabstellen (2. Belegung) plus 44,00 €/Jahr Erw. Ruhezeit: —  990,00 €

Urne als Zweitbelegung in vorh. Grabstätte  — 990,00 €

Zweitbelegung Familiengrab (+ plus 17,00 €/Jahr Erw. Ruhezeit)  — 2.260,00 €

Artikel 2

(Inkrafttreten)

Diese Satzungsänderung tritt am 1. des Folgemonats nach der Veröffentlichung in Kraft.

Hinweis nach § 12 Abs. 6 KSVG

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Marpingen, den 20.06.2023
Der Bürgermeister
der Gemeinde Marpingen
(Siegel)
Volker Weber