Nach § 12 Abs. 1 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes in der Fassung vom 15.01.64 (Amtsbl. S.64), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 15.06.2016 (Amtsbl. S. 840) und § 45 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland vom 29.11.2006 (Amtsbl. S. 2207), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes Nr. 1859 vom 17.06.2015 (Amtsbl. S. 454), wird aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates Marpingen vom 24.05.2023 folgende Änderung beschlossen:
§ 1 Nr. 6 wird wie folgt geändert, wenn Feuersicherheitswachen und Ordnungsdienste in Theatern, Versammlungs- und Ausstellungsräumen sowie aus sonstiger Veranlassung auf Antrag gestellt worden sind.
§ 2 Gebührenverzeichnis zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der der Gemeinde Marpingen vom
26.01.2022
wird wie folgt neu gefasst:
| 1.2. | Gebühren für Feuersicherheitswachen und Ordnungsdienste auf Antrag |
|
| (Theater- u. Zirkussicherheitswachen, Karneval usw.) |
| 1.2.1. | Wachhabender | je Stunde | 12,00 EUR |
| 1.2.2. | Wachmann | je Stunde | 12,00 EUR |
Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Marpingen in Kraft.
Hinweis gem. § 12 Abs. 6 KSVG
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.