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Marpinger Nachrichten
Ausgabe 27/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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VÖ - Agri PV Berschweiler

TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES

IM BEREICH DES BEBAUUNGSPLANES

„AGRI-PV-ANLAGE MÜNCHBORNER HOF"

IN DER GEMEINDE MARPINGEN, ORTSTEIL BERSCHWEILER

BEKANNTMACHUNG DES BESCHLUSSES

ZUR EINLEITUNG DES VERFAHRENS,

SOWIE DER VERÖFFENTLICHUNG IM INTERNET

UND DER AUSLEGUNG ZUR FRÜHZEITIGEN

BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 13.05.2026 die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Agri-PV-Anlage Münchborner Hof" gefasst hat.

Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche für Agri-Photovoltaik, um die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage (APV) planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan den Geltungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft mit flächenhaften Maßnahmen zur Strukturanreicherung des Agrarlandes und Ausbildung von Pufferzonen dar.

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Agri-PV-Anlage Münchborner Hof".

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 14,95 ha.

Die Bürgerinnen sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Anderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung, bestehend aus dem Rechtsplan und der Begründung, in der Zeit vom 06.07.2026 bis einschließlich 07.08.2026 auf der Internetseite der Gemeinde (unter www.marpingen.de), veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Marpingen, Urexweilerstraße 11, Flur im 3. OG, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: in der Zeit vom 06.07.2026 bis einschließlich 07.08.2026.

Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse: gemeindeverwaltung@marpingen.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.

Marpingen, 03.06.2026
Siegel
René Rohner
1. Beigeordneter

 

BEBAUUNGSPLAN

"AGRI-PV-ANLAGE MÜNCHBORNER HOF"

IN DER GEMEINDE MARPINGEN, ORTSTEIL BERSCHWEILER

BEKANNTMACHUNG DES BESCHLUSSES

ZUR EINLEITUNG DES VERFAHRENS ZUR AUFSTELLUNG DES

BEBAUUNGSPLANES, SOWIE DER VERÖFFENTLICHUNG IM INTERNET UND DER

AUSLEGUNG ZUR

FRÜHZEITIGEN BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 13.05.2026 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Agri-PV-Anlage Münchborner Hof" beschlossen hat.

Im Ortsteil Berschweiler der Gemeinde Marpingen ist die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage (APV) auf landwirtschaftlich genutzten Flächen geplant. Unter Agri-Photovoltaik (Agri-PV) wird die kombinierte Nutzung ein und derselben Landfläche für landwirtschaftliche Produktion als Hauptnutzung und für Stromproduktion mittels einer PV-Anlage als Sekundärnutzung verstanden. Durch die Errichtung des geplanten Solarparks wird ein aktiver Beitrag zum konsequenten Ausbau erneuerbarer Energien in der Gemeinde Marpingen geleistet.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich) Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Daher bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Das Plangebiet (Teilflächen der Flurstücke 93/1, Flur 8, 24/6 und 121/10, Flur 10, sowie 73/7, Flur 11) hat eine Größe von ca. 14,95 ha und liegt südlich des Münchborner Hofes und des Einöder Hofes. Es wird im Westen, Süden und Osten durch landwirtschaftliche Flächen sowie im Norden durch den Münchborner Hof, den Einöder Hof und einen Gehölzriegel begrenzt.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 14,95 ha.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Marpingen stellt den Geltungsbereich derzeit noch als Fläche für die Landwirtschaft mit flächenhaften Maßnahmen zur Strukturanreicherung des Agrarlandes und Ausbildung von Pufferzonen dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspräche damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Anderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus dem Planteil (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung, in der Zeit vom 06.07.2026 bis einschließlich 07.08.2026 auf der Internetseite der Gemeinde (unter www.marpingen.de), veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Marpingen, Urexweilerstraße 11, Flur im 3. OG während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: in der Zeit vom 06.07.2026 bis einschließlich 07.08.2026.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB /ird nach Abschluss der frühzeitigen Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung gem. Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mai an die Email-Adresse: gemeindeverwaltung@marpingen.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zu Niederschrift, vorgebracht werden.

Marpingen, 03.06.2026
Siegel
René Rohner
1. Beigeordneter