Der Gemeinderat Marpingen hat in seiner Sitzung am 22.06.2022 den Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes „Windpark Marpingen“ gebilligt und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes beschlossen.
Ziel der Bebauungsplan-Änderung
Ziel der Bebauungsplan-Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Repowering der bestehenden Windenergieanlagen.
Derzeit besteht der „Windpark Metzelberg“ aus drei Anlagen des Typs GE 1,5 sl mit einer Nabenhöhe von 85 m und einem Rotordurchmesser von 78 m. Im Zuge eines Repowering sollen diese Anlagen gegen zwei modernere und leistungsfähigere bis zu 200 m hohe Windenergieanlagen ausgetauscht werden.
Der Einsatz modernerer Windenergieanlagen bietet unter anderem folgende Vorteile für die Gemeinde:
| • | Verringerung der Anlagenanzahl führt zu einer Entlastung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild |
| • | Steigerung des kommunalen Beitrags für regionale Klimaschutzziele durch eine erhöhte Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bei einer gleichzeitigen Verringerung des Flächenverbrauchs |
| • | Vermeidung oder Verringerung von Schallemissionen und Schattenwurf durch Nutzung moderner Anlagentechnik |
| • | Vermeidung oder Verringerung der Lichtimmissionen durch Nutzung der neuen Möglichkeiten zur Kennzeichnung (Sichtweitenmessung, Synchronisierung der Befeuerung und ggf. bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK)) |
| • | Erhöhtes Gewerbesteueraufkommen durch den höheren Windertrag |
| • | Förderung der regionalen Bauwirtschaft im Rahmen der erforderlichen Baumaßnahmen für das Repowering |
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Windpark Metzelpark erstreckt sich über einen Bereich mit den Flurbezeichnungen „Auf der Straße“, „Münchborner Trift“, „Buchborner Trift“, „Bei Buchborn“ und „Buchborner Wiese“.
Er umfasst hier die Parzellen:
| • | in Flur 7 die Flurstücke 73/1, 73/2 und 73/13 sowie teilweise die Parzelle 72, |
| • | in Flur 8 die Flurstücke 16/1, 15/7, 22/1, 35/1, 63/2, 63/6 und 118/4 sowie teilweise die Parzellen 63/5, 118/2 und 93/1, |
| • | in Flur 9 die Parzellen 1, 19/1, 36/1, 44/1, 46/1, 26/1 und 25/1, |
| • | in Flur 10 die Parzellen 44/1 und 45/2 sowie teilweise die Parzelle 24/6, |
| • | in Flur 13 die Flurstücke 4/1, 6/1, 8 und 11/1 sowie teilweise das Flurstück 2/2. |
| In der Örtlichkeit lassen sich die Grenzen des Plangebietes in etwa wie folgt wahrnehmen: | |
| • | Im Norden: durch die offene Feldflur südlich des Münchborner Hofes |
| • | im Osten: durch die offene Feldflur westlich des Waldgebietes „Seien Schachen“ |
| • | im Süden: durch das Tal des Buchborngrabens |
| • | im Westen: durch die L 303 (Verbindungsstraße Dirmingen – Tholey). |
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung zum Bebauungsplan sowie der folgenden Abbildung zu entnehmen.
Die Änderung des Bebauungsplanes wurde bereits vom 25.05.2021 bis zum 25.06.2021 öffentlich ausgelegt (frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs 1 BauGB).
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Änderung des Bebauungsplanes „Windpark Metzelberg“ vom 25.07.2022 bis zum 26.08.2022 im Rathaus der Gemeinde Marpingen, Fachbereich Gemeindeentwicklung, Zimmer 3.02, zu den untenstehenden Sprechzeiten öffentlich ausliegt.
Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.
Öffnungszeiten
| Mo: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
| Di: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr |
| Mi: | 08:30 - 12:00 Uhr |
| Do: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
| Fr: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Gleichzeitig werden die Änderung des Bebauungsplanes „Windpark Metzelberg“ im Internet auf der Homepage der Gemeinde Marpingen (https://marpingen.de/rathaus-service/bauen/offenlegungen/) zum Download bereitgestellt.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Unter der Internetadresse htpps://argusconcept.planungsbeteiligung.de kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen und Stellungnahmen abgeben. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen vom 25.07.2022 bis einschließlich zum 26.08.2022 zur Verfügung.
Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden mit offengelegt:
| • | Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz mit Angaben zum Natur- und Artenschutz (insbesondere zum Rotmilan), Bodenschutz und Geologie (Verringerung des Eingriffs in den Boden bei der Standortwahl) |
| • | Landwirtschaftskammer: kein Ausgleich auf landwirtschaftlichen Flächen |
| • | Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, Referat OBB 1.1 Landesplanung, Bauleitplanung: Wahl der ökologischen Ausgleichsflächen |
| • | Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr: Hinweise zum Schutzabstand zu Straßen und Gewerbegebieten, Beteiligung Luftfahrtbehörde |
| • | VSE Verteilnetz: Angaben zum Schutzabstand Freileitung |
Folgende Unterlagen werden weiterhin ausgelegt:
| • | Planzeichnung des Bebauungsplanes |
| • | Begründung und Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung |
mit folgenden Inhalten:
| • | Umweltrelevante Angaben zum Standort |
| • | Bedarf an Grund und Boden |
| • | Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung |
| • | Festgelegte Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen |
| • | Abgrenzung des Untersuchungsraumes |
| • | Naturraum und Relief, Geologie und Böden, Oberflächengewässer / Grundwasser, Klima und Lufthygiene, Arten und Biotope, Landschaftsbild, Freizeit / Erholung, Kultur- und Sachgüter |
| • | Immissionssituation |
| • | Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung |
| • | Beschreibung der Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen |
| • | Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes |
| • | Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Böden, Wasser, Luft /Klima und Wechselwirkungen |
| • | Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biotope und das Landschaftsbild |
| • | Auswirkungen der Planung auf die Gesundheit des Menschen |
| • | Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen der Planung |
| • | Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen der Planung |
| • | Prüfung von Planungsalternativen |
Zudem werden folgende Fachgutachten mit öffentlich ausgelegt:
| • | Fledermausgutachten zum geplanten Repowering im Windpark Marpingen (Planungsbüro Neuland-Saar, September 2020) |
| • | Ornithologisches Gutachten zum geplanten Repowering von zwei Windenergieanlagen im Windpark Marpingen (Planungsbüro Neuland-Saar, Oktober 2020) |
| • | Schallprognose für eine Windenergieplanung am Standort Marpingen (IEL GmbH, Dezember 2020) |
| • | Berechnung der Rotorschattenwurfdauer für den Betrieb von zwei Windenergieanlagen am Standort Marpingen (IEL GmbH, Dezember 2020) |
| • | Landschaftsbildanalyse zum „Repowering Windpark Falkenberg“ (ARGUS CONCEPT GmbH, Dezember 2020) |
| • | Visualisierung des Windparks durch die Fa. Abowind (November 2020) |
| • | FFH-Verträglichkeitsstudie zum Vorhaben Bebauungsplan-Änderung Windpark Metzelberg (ARGUS CONCEPT – Gesellschaft für Lebensraumentwicklung mbH, Januar 2021) |
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: gemeindeverwaltung@marpingen.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Marpingen oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Marpingen oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Marpingen oder dem von der Gemeinde einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Marpingen ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.