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Marpinger Nachrichten
Ausgabe 28/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Baumaßnahme L133 / Sperrung der Lindenstraße

Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs.1, S. 1 und 45 Abs. 1, 3 der Straßenverkehrsordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I, S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung, wird anlässlich der Kanal- und Straßensanierungsarbeiten in der Ortsdurchfahrt L 133 im Ortsteil Alsweiler aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs folgende Anordnung getroffen:

1.

Die Straße Lindenstraße wird im Zu- und Ausfahrtsbereich „Marpinger Straße“ (L.I.O. 133) von Dienstag, den 19.07.2022 bis voraussichtlich Ende des Jahres 2022 für den Gesamtverkehr gesperrt (VZ 250 StVO).

2.

Für eine Teilstrecke der Lindenstraße in Fahrtrichtung L133, ab Zufahrt aus dem Fichtenweg, wird eine Sackgassenregelung (VZ 357 StVO) angeordnet.

3.

Die Zu- und Abfahrt (Umleitung) zur „Lindensiedlung“ erfolgt in dieser Zeit über die Straßen „Wendalinusstraße – Eichenweg – Buchenweg.“

4.

Für die Straßen „Wendalinusstraße“ ab der Abzweigung „Eichenweg“ und „Eichenweg“ wird bei Bedarf ein beidseitiges Haltverbot (VZ 283 StVO) angeordnet.

Dieses ist 72 Stunden vorher anzuzeigen.

5.

Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.

6.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.

Marpingen, den 15.07.2022

Der Bürgermeister der Gemeinde Marpingen

als Ortspolizeibehörde

Im Auftrag

(Pignatelli)