Verkehrsrechtliche Anordnung
Aufgrund der §§ 44 Abs.1, S. 1 und 45 Abs. 1, 3 der Straßenverkehrsordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I, S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung, wird anlässlich der Kanal- und Straßensanierungsarbeiten in der Ortsdurchfahrt L 133 im Ortsteil Alsweiler aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs folgende Anordnung getroffen:
| 1. | Die Straße Lindenstraße wird im Zu- und Ausfahrtsbereich „Marpinger Straße“ (L.I.O. 133) von Dienstag, den 19.07.2022 bis voraussichtlich Ende des Jahres 2022 für den Gesamtverkehr gesperrt (VZ 250 StVO). |
| 2. | Für eine Teilstrecke der Lindenstraße in Fahrtrichtung L133, ab Zufahrt aus dem Fichtenweg, wird eine Sackgassenregelung (VZ 357 StVO) angeordnet. |
| 3. | Die Zu- und Abfahrt (Umleitung) zur „Lindensiedlung“ erfolgt in dieser Zeit über die Straßen „Wendalinusstraße – Eichenweg – Buchenweg.“ |
| 4. | Für die Straßen „Wendalinusstraße“ ab der Abzweigung „Eichenweg“ und „Eichenweg“ wird bei Bedarf ein beidseitiges Haltverbot (VZ 283 StVO) angeordnet. |
| Dieses ist 72 Stunden vorher anzuzeigen. | |
| 5. | Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft. |
| 6. | Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet. |
Marpingen, den 15.07.2022
Der Bürgermeister der Gemeinde Marpingen
als Ortspolizeibehörde
Im Auftrag
(Pignatelli)