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Marpinger Nachrichten
Ausgabe 28/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Marpingen

Am Freitag, den 5. August 2022, findet um 17:00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Marpingen, eine Hauptversammlung des Löschbezirks Marpingen mit Wahl des Löschbezirksführers/ der Löschbezirksführerin statt.

Die Wahl wird gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 Brandschutzsatzung der Gemeinde Marpingen im Rahmen dieser Hauptversammlung durchgeführt.

Zu dieser Hauptversammlung und Wahl des Löschbezirksführers/ der Löschbezirksführerin, lade ich alle aktiven Feuerwehrangehörige des Löschbezirkes Marpingen ein.

Stimmberechtigt in der Versammlung sind nach § 10 Abs. 3 Brandschutzsatzung der Gemeinde Marpingen nur aktive Feuerwehrangehörige, die der Feuerwehr mindestens drei Monate angehören.

Für die Beschlussfassung und die Beschlussfähigkeit der Versammlung gelten die entsprechenden Vorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG-.

Marpingen, den 15. Juli 2022
Der Bürgermeister der Gemeinde Marpingen
-Ortspolizeibehörde-
gez. Weber, Bürgermeister