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Marpinger Nachrichten
Ausgabe 29/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I, S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird anlässlich der ADAC Saarland-Pfalz Rally aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

1.

Am Donnerstag, den 13.08.2026 wird eine Teilfläche des Parkplatzes vor dem Sportplatz in Urexweiler für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Eine Befahrung der Straße „Im Brühl“ ist weiterhin möglich.

2.

Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.

3.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.

Marpingen, den 01.06.2026
Der Bürgermeister der Gemeinde Marpingen
als Ortspolizeibehörde
Im Auftrag
gez. Pabst