Aufgrund des § 99 Abs. 1 i.V.m. § 101 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in der derzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Marpingen auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses am 13. Dezember 2023 die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und die Entlastung der am Anordnungsgeschäft beteiligten Personen in öffentlicher Sitzung beschlossen. Der Gemeinderat kann die Entscheidung über die Feststellung des Jahresabschlusses [und des Gesamtabschlusses], sowie die Entlastung des Bürgermeisters nicht übertragen. Es handelt sich dabei um eine vorbehaltene Aufgabe des Gemeinderats gemäß § 35 Nr. 16 KSVG. Die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung sind gemäß §101 Abs. 3 KSVG öffentlich bekannt zu machen.
Der Jahresabschluss bestehend aus Bilanz (Vermögensrechnung), Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung -, der Inventur, des Inventars, der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, der Anlagenübersicht, der Forderungs- übersicht, der Verbindlichkeitsübersicht und des Rechenschaftsberichts der Gemeinde Marpingen für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 wurde nach § 101 Abs. 1 KSVG unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung geprüft. Die mit der Prüfung beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „HLB Public Audit Revision GmbH“ aus Saarbrücken hat während des Prüfzeitraums im Oktober und November 2023 keine Unregelmäßigkeiten und keine Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, die Anlass zu Bedenken geben können, festgestellt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „HLB Public Audit Revision GmbH“ erteilte und testierte mit Datum vom 13. Dezember 2023 der Gemeinde Marpingen den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, der wie folgt zitiert wird:
„Wir haben den Jahresabschluss der Gemeinde Marpingen, - bestehend aus der Vermögensrechnung zum 31. Dezember 2022, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Teilrechnungen für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Kommunalhaushaltsverordnung des Saarlandes sowie den ergänzenden Rechnungslegungsvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetz des Saarlandes (KSVG).
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.“ Der Gemeinderat hat den Jahresabschluss 2022 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 561.702,81 € festgestellt. Das Jahresergebnis ist auf das neue Jahr vorzutragen. Die „Allgemeine Rücklage“ ist, von 15.630.911,91 € um den Jahresüberschuss in Höhe von 561.702,81 € auf 16.192.614,72 € zu erhöhen.
Gemäß § 101 Abs. 3 KSVG sind der Jahresabschluss, der Rechenschaftsbericht und der Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „HLB Public Audit Revision GmbH“ an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. Hiermit wird mitgeteilt, dass diese Unterlagen in der Zeit
vom 22. Januar 2024 bis einschließlich 02. Februar 2024
im Rathaus – in den Räumen der Kämmerei – ausliegen werden.
Die Einsichtnahme wird während den nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung möglich sein:
| Montag bis Freitag | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, |
| Montag, Donnerstag | 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, |
| Dienstag | 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr. |