Am Sonntag, den 19. Januar 2025, findet um 17 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Berschweiler, eine Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Marpingen mit Wahl des Gemeindewehrführers/der Gemeindewehrführerin statt.
Die Wahl wird gemäß §10 Abs. 1 Nr. 1 Brandschutzsatzung der Gemeinde Marpingen im Rahmen dieser Hauptversammlung durchgeführt.
Zu dieser Hauptversammlung und Wahl des Gemeindewehrführers/der Gemeindewehrführerin lade ich alle aktiven Feuerwehrangehörige der Gemeinde Marpingen ein.
Stimmberechtigt in der Versammlung sind nach § 10 Abs. 1 Brandschutzsatzung der Gemeinde Marpingen nur aktive Feuerwehrangehörige, die der Feuerwehr mindestens drei Monate angehören.
Für die Beschlussfassung und die Beschlussfähigkeit der Versammlung gelten die entsprechenden Vorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG).