Titel Logo
Marpinger Nachrichten
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Marpingen

Am Sonntag, den 19. Januar 2025, findet um 17 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Berschweiler, eine Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Marpingen mit Wahl des Gemeindewehrführers/der Gemeindewehrführerin statt.

Die Wahl wird gemäß §10 Abs. 1 Nr. 1 Brandschutzsatzung der Gemeinde Marpingen im Rahmen dieser Hauptversammlung durchgeführt.

Zu dieser Hauptversammlung und Wahl des Gemeindewehrführers/der Gemeindewehrführerin lade ich alle aktiven Feuerwehrangehörige der Gemeinde Marpingen ein.

Stimmberechtigt in der Versammlung sind nach § 10 Abs. 1 Brandschutzsatzung der Gemeinde Marpingen nur aktive Feuerwehrangehörige, die der Feuerwehr mindestens drei Monate angehören.

Für die Beschlussfassung und die Beschlussfähigkeit der Versammlung gelten die entsprechenden Vorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG).

Marpingen, den 17.01.2025
Der Bürgermeister
der Gemeinde Marpingen
-Ortspolizeibehörde-
gez. Volker Weber, Bürgermeister