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Marpinger Nachrichten
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I, S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird anlässlich einer Versetzung des Verkehrszeichens aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

1.

Die Verkehrsschilder im Bereich „Marienstraße“ gegenüber der Bäckerei Leist werden ca. 10 Meter nach vorne (Höhe Marienapotheke) versetzt.

2.

Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.

3.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.

Marpingen, den 12.01.2026
Der Bürgermeister der Gemeinde Marpingen
als Ortspolizeibehörde
Im Auftrag
gez.
(Pabst)