Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I, S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird anlässlich eines Electro Festivals am Flugplatz in Marpingen aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
| 1. | Ab Samstag, den 30.07.2022 bis Montag, den 01.08.22 08:00 Uhr erfolgt ein beidseitiges Halteverbot auf folgenden Straßenabschnitten: |
| a) Die Straße zum Flugplatz bis zum Segelfluggelände Marpingen. | |
| 2. | Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft. |
| 3. | Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet. |