Titel Logo
Marpinger Nachrichten
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I, S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird anlässlich eines Electro Festivals am Flugplatz in Marpingen aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

1.

Ab Samstag, den 30.07.2022 bis Montag, den 01.08.22 08:00 Uhr erfolgt ein beidseitiges Halteverbot auf folgenden Straßenabschnitten:

a) Die Straße zum Flugplatz bis zum Segelfluggelände Marpingen.

2.

Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.

3.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.

Marpingen, den 26.07.2022
Der Bürgermeister der Gemeinde Marpingen
als Ortspolizeibehörde
Im Auftrag
gez.
(Pabst)