Löschbezirk Marpingen
Am Freitag, 05. August 2022 findet um 17.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Marpingen, eine Hauptversammlung des Löschbezirks Marpingen mit Wahl des Löschbezirksführers / der Löschbezirksführerin statt.
Die Wahl wird gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 Brandschutzsatzung der Gemeinde Marpingen im Rahmen dieser Hauptversammlung durchgeführt.
Zu dieser Hauptversammlung und Wahl des Löschbezirksführers / der Löschbezirksführerin lade ich alle aktiven Feuerwehrangehörige des Löschbezirkes Marpingen ein.
Stimmberechtigt in der Versammlung sind nach § 10 Abs. 3 Brandschutzsatzung der Gemeinde Marpingen nur aktive Feuerwehrangehörige, die der Feuerwehr mindestens drei Monate angehören.
Für die Beschlussfassung und die Beschlussfähigkeit der Versammlung gelten die entsprechenden Vorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG-.