In unserer neuen Rubrik „Stadt, Land, Politik – Einblicke in die politische Welt “ werden wir künftig unterschiedliche politische Themen aufgreifen und vorstellen.
Heute geht es um die Landtagspräsidentin bzw. den Landtagspräsidenten.
Denn Landtagspräsidentin Heike Becker hat unserer Gemeinde vor kurzem im Rahmen ihrer Sommertour besucht. Grund genug, dass wir uns das Amt etwas näher anschauen.
Definiert sind die Aufgaben der Präsidentin bzw. des Präsidenten in der Landesverfassung (SVerf, Artikel. 71) sowie in der Geschäftsordnung des Landtags und im Gesetz über den Landtag.
Oberste/r Repräsentant/in des Landtages
Führung der Landtagsgeschäfte
Die Landtagsverwaltung untersteht seiner/ihrer Leitung
Ständiger Vertreter ist der Direktor
Er/Sie wird zu Beginn der Wahlperiode vom Parlament gewählt
Ihm/Ihr steht in Absprache mit dem Präsidium die Einstellung/Entlassung der Angestellten und Arbeiter sowie die Ernennung/Entlassung der Beamten des Landtages zu
Er/Sie verfügt über die Einnahmen und Ausgaben des Hauses
Er/Sie vertritt das Land in den Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten des Landtages
Er/Sie übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Landtag aus
Leitung der Landtagssitzung: Er/Sie beruft die Sitzungen des Landtages ein; eröffnet, leitet und schließt sie
Weitere Infos gibt es auf der Homepage des Landtages: https://www.landtag-saar.de/landtag/gesetze/