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Marpinger Nachrichten
Ausgabe 30/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Was macht ein/e Landtagspräsident/in?

In unserer neuen Rubrik „Stadt, Land, Politik – Einblicke in die politische Welt “ werden wir künftig unterschiedliche politische Themen aufgreifen und vorstellen.

Heute geht es um die Landtagspräsidentin bzw. den Landtagspräsidenten.

Denn Landtagspräsidentin Heike Becker hat unserer Gemeinde vor kurzem im Rahmen ihrer Sommertour besucht. Grund genug, dass wir uns das Amt etwas näher anschauen.

Definiert sind die Aufgaben der Präsidentin bzw. des Präsidenten in der Landesverfassung (SVerf, Artikel. 71) sowie in der Geschäftsordnung des Landtags und im Gesetz über den Landtag.

Fakten:
  • Oberste/r Repräsentant/in des Landtages

  • Führung der Landtagsgeschäfte

  • Die Landtagsverwaltung untersteht seiner/ihrer Leitung

  • Ständiger Vertreter ist der Direktor

  • Er/Sie wird zu Beginn der Wahlperiode vom Parlament gewählt

  • Ihm/Ihr steht in Absprache mit dem Präsidium die Einstellung/Entlassung der Angestellten und Arbeiter sowie die Ernennung/Entlassung der Beamten des Landtages zu

  • Er/Sie verfügt über die Einnahmen und Ausgaben des Hauses

  • Er/Sie vertritt das Land in den Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten des Landtages

  • Er/Sie übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Landtag aus

  • Leitung der Landtagssitzung: Er/Sie beruft die Sitzungen des Landtages ein; eröffnet, leitet und schließt sie

Weitere Infos gibt es auf der Homepage des Landtages: https://www.landtag-saar.de/landtag/gesetze/