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Marpinger Nachrichten
Ausgabe 30/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Örtliche Naturschutzbeauftragte

Umwelt und Naturschutz funktionieren nicht nur über Behörden. Sie leben, vor allem vor Ort, vom ehrenamtlichen Engagement. Deshalb sieht das Saarländische Naturschutzgesetz (SNG) in Paragraf 38 vor, dass die Städte und Gemeinden örtliche Naturschutzbeauftragte als Ansprechpartner für alle Naturschutzfragen im jeweiligen Stadt- bzw. Ortsteil berufen und betreuen.


Im Ortsteil Alsweiler ist das Ehrenamt des Naturschutzbeauftragen (m/w/d) ab sofort neu zu besetzen.


Die örtlichen Naturschutzbeauftragte haben folgende Aufgaben:

Sie beurteilen als naturschutzfachliche Sachverständige lokale Planungen

Sie beraten die Mitbürger in naturschutzfachlichen Anliegen,

Sie informieren über naturschutzrechtliche Gegebenheiten

Sie gehen Naturschutzprojekte in ihrer Gemeinde an.

Als Vermittler zwischen Behörde und Bürger sowie als Ansprechpartner für Fachfragen innerhalb der Gemeinde sollen die örtlichen Naturschutzbeauftragten über ein Gespür für Natur- und Umweltschutz im kommunalen Bereich verfügen und entsprechend einsatzbereit sein.

Besondere berufliche oder fachliche Voraussetzungen werden für die Ausübung des Ehrenamtes nicht verlangt. Sinnvolle Tätigkeiten und Engagement im Naturschutz sind auch ohne Universalkenntnisse möglich. In der Naturschutzarbeit kann mit allgemein zugänglicher Literatur Grundlagen geschaffen werden, Fortbildungsmöglichkeiten werden aufgezeigt oder angeboten.


Im Internet steht unter www.saarland.de, dort Themenportal Naturschutz/Naturschutz und Ehrenamt/Glossar, ein alphabetisch geordnetes Nachschlagwerk als Grundkurs zur Verfügung. Personen ohne Internetzugang können einen Ausdruck des 17-seitigen Papiers im Rathaus, Raum 4.04 erhalten.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 16.08.2024 an die


Gemeinde Marpingen

Fachbereich Gemeindeentwicklung

Urexweilerstr. 11

66646 Marpingen

Oder per Mail an

gemeindeverwaltung@marpingen.de