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Marpinger Nachrichten
Ausgabe 30/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I, S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird anlässlich des Nachbarschaftsfestes auf Wittum aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1.  Ab Samstag, den 08.08.2026 12:00 Uhr bis Sonntag, den 09.08.2026 12:00 Uhr wird der Bereich der Straße „Auf Wittum“ ab dem Anwesen Hausnummer 15-19 vollgesperrt.
  2. Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
  3. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.
Marpingen, den 22.07.2026
Der Bürgermeister der Gemeinde Marpingen
als Ortspolizeibehörde
Im Auftrag
gez.
(Lauck)