Ausgabe 31/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I, S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird anlässlich von Kanalsanierungen im Randbereich aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
- Am Donnerstag, den 24.08.2023 wird der Feldweg zwischen den Straßen „Rheinstraße“ und „Zum Rudert“ im Rahmen von Arbeiten im Randbereich gesperrt.
- Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
- Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.
Marpingen, den 27.07.2023
Der Bürgermeister der Gemeinde Marpingen
als Ortspolizeibehörde
Im Auftrag
(Pabst)