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Marpinger Nachrichten
Ausgabe 32/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs.1 und 45 Abs. 1, 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung, wird im Einvernehmen mit dem Landrat St. Wendel als zuständige Straßenverkehrsbehörde, anlässlich der Kirmes und des Krammarktes im Ortsteil Marpingen, aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

1.

Am Freitag, den 11. August 2023 bis Mittwoch, den 16.08.2023, wird die „Marienstraße“ ab der Abzweigung „Urexweilerstraße“ in Fahrtrichtung „Alsbachstraße“ bis zum Kreuzungsbereich „Kirmesplatz/Sport- u. Schulzentrum/Praxis Dr. König“ aufgrund von Auf-und Abbauarbeiten, sowie der Kirmesveranstaltung für den Fahrzeugverkehr gesperrt.

Die Umleitung erfolgt über die Straßen „Schafbrücke“, „Alsbachstraße“, „Eulenwald“ und „Zur Unterst Mühl“.

Die Zu- und Abfahrt zum Sport- und Schulzentrum über die Alsbachstraße/Eulenwald ist zu gewährleisten.

2.

Zwei Parkplätze in Front der Grundschule werden von Freitag, den 11.08.2023, bis Mittwoch, den 16.08.2023 gesperrt.

3.

Von Donnerstag, den 10. August 2023, bis Mittwoch, den16. August 2023, wird die Einbahnstraßenregelung der „Marienstraße“ im Bereich des Blumengeschäftes „Spaniol“ aufgehoben und die Durchfahrt zur Marienstraße gesperrt.

4.

Die Straße „Marienstraße“ ab dem Anwesen Nr. 2 (Marien-Café), ab Einfahrt „Urexweilerstraße“ und die Straße „Marktplatz“ ab Zufahrt Alsweilerstraße Nr. 2 bis Kreuzungsbereich „Altgasse/Neugasse/Alte Klosterstraße“ im Ortsteil Marpingen werden am Dienstag, den 15.08.2023 für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Außerdem wird der „Marktplatz“ und die Straße „Am Dorfbach“ ab ehemaligem Gasthaus „Zur Post“ (gegenüberliegend dem Anwesen „Am Dorfbach Nr. 2“) für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Straßen „Ringelgasse“, „Altgasse“. Von der Straße „Am Biehl“ kommend über die Straße „Alte Klosterstraße“.

5.

Des Weiteren wird ab Dienstag, den 15. August im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises St.Wendel auf der L 133 (Höhe Anwesen „Alsweilerstraße 2“ bis „Alsweilerstraße 4“ ein Haltverbot (VZ 283 StVO) angeordnet und eine Ersatz-Bushaltestelle für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eingerichtet. Vom Halteverbot sind Linienbusse ausgenommen.

6.

Von Montag, den 07. August 2023 bis einschließlich Mittwoch, den 16. August 2023 wird die Einbahnstraßenregelung für die Straße „Ober der Träbaufgehoben.

Während des Kirmesbetriebes wird diese Straße bei Bedarf für den Durchgangsverkehr gesperrt!

7.

Von Donnerstag, den 10. August 2023 bis einschließlich Mittwoch, den 16. August 2023 wird für die Straße „Schafbrücke“, ab der Einmündung „Alsweilerstraße“ in Fahrtrichtung „Alsbachstraße/Tholeyer Berg“, linksseitig ein absolutes Haltverbot (VZ 283 StVO) angeordnet. Des Weiteren wird für die Straße „Alsbachstraße“ in Fahrtrichtung rechts in Richtung „Eulenwald“ ebenfalls ein absolutes Halteverbot angeordnet. Darüber hinaus wird in der Straße „Eulenwald“ in Fahrtrichtung rechts bis zum Kreuzungsbereich zur Straße „Zur Unterst Mühl“ ein absolutes Halteverbot angeordnet.

8.

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.

9.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung wrden als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.

I.A. Pabst