Bei den jährlichen Überprüfungen auf den Gemeindefriedhöfen wird immer wieder festgestellt, dass die Standsicherheit von Grabdenkmälern nicht in allen Fällen gewährleistet ist. Die Nutzungsberechtigten haben diese Gefahrenpunkte auf eigene Kosten zu beseitigen.
Es ist bekannt, dass die Gemeinde als Friedhofsträger für die Verkehrssicherungspflicht nach privatrechtlichen Gesichtspunkten haftbar gemacht werden kann. Damit der Gemeinde keine Amtspflichtverletzung nachgewiesen werden kann, hat sie die Standsicherheit aller Grabdenkmäler regelmäßig zu überprüfen.
Dieser Überwachungspflicht wird die Gemeinde Marpingen gerecht, indem sie die Standsicherheit aller Grabdenkmäler auf den Gemeindefriedhöfen überprüft.
Werden hierbei nicht standsichere Grabdenkmäler festgestellt, muss die Gemeinde nach der Rechtsprechung unverzüglich entsprechende Sicherungsmaßnahmen (Absperren der Grabstelle, Umlegen des Grabdenkmales) ergreifen und die Nutzungsberechtigten unter Fristsetzung zur Beseitigung der Gefahrenlage auffordern. Die Nutzungsberechtigten sind verpflichtet, die festgestellten Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Wochen nach der Kontrolle zu beseitigen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde nach Aufforderung und Fristablauf die Befestigung von nicht standsicheren Grabdenkmälern veranlassen wird. Die hierdurch entstehenden Kosten gehen voll zu Lasten der Nutzungsberechtigten.
Zur allgemeinen Information sei darauf hingewiesen, dass es sicherlich sinnvoll ist, mit einer eventuell notwendigen Reparatur einen Fachmann, in der Regel also einen Steinmetz, Bildhauer oder einen anderen zur Verrichtung dieser Arbeiten befähigten Handwerksmeister, zu beauftragen. Nur ein solcher Fachmann kann aufgrund seiner Fachkunde die Standsicherheit des Grabdenkmales gewährleisten.
Deshalb die Bitte an alle Nutzungsberechtigten:
Wird die Standsicherheit des Grabsteines auf einer von Ihnen betreuten Grabstelle beanstandet, veranlassen Sie bitte unverzüglich die Instandsetzung.
Eine Überprüfung der Grabdenkmäler auf den Friedhöfen der Gemeinde Marpingen wird zurzeit durchgeführt.