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Marpinger Nachrichten
Ausgabe 32/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Räumung und Einebnung von Grabstätten auf dem Friedhof Urexweiler ab September/Oktober 2024

Gemäß § 8 Abs. (1) der Satzung für die Friedhöfe der Gemeinde Marpingen vom 06.01.2007 in der zurzeit geltenden Fassung beträgt die Ruhezeit für Grabstätten für Erwachsene mindestens 25 Jahre. Der Ortsrat hat in seiner Sitzung am 13.04.2023 und der Gemeinderat am 24.05.2023 der Einebnung von Rasengrabstätten zugestimmt.

Für 6 Rasengrabstätten aus dem Belegungszeitraum von April 1999 bis August 1999 ist die Einebnung ab September 2024 vorgesehen.

Weitere 6 Einzelgrabstätten aus dem Belegungszeitraum von April bis September 1999 werden nach Ablauf der Mindestruhezeit ab 01. Oktober 2024 eingeebnet.

(Auskunft erteilt die Verwaltung unter der Telefonnummer 06853/9116-425).

Die Arbeiten zur Einebnung der Rasengrabstätten durch den Gemeindebauhof werden voraussichtlich ab 02. September 2024 ausgeführt. Die Angehörigen werden gebeten, die Grabstellen bis zum 31. August 2024 zu räumen.

Die Arbeiten zur Einebnung der Einzelgrabstätten durch den Gemeindebauhof werden voraussichtlich ab 01. Oktober 2024 ausgeführt. Die Angehörigen werden gebeten, die Grabstellen bis zum 30. September 2024 zu räumen.

Alle nach Ablauf dieser Frist nicht entfernten Gegenstände, Grabdenkmäler, Einfassungen Pflanzen usw. gehen in das Eigentum der Gemeinde über und werden entsorgt.

Marpingen im Juli 2024
Volker Weber, Bürgermeister