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Marpinger Nachrichten
Ausgabe 33/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I, S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird anlässlich des Kunst- und Handwerkermarktes im Bereich der Marienkapelle Marpingen aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs folgende verkehrspolizeiliche Anordnung getroffen:

1.

In der Straße „Kapellenweg“ wird für Samstag, den 10.09.2022 ein beidseitiges Halteverbot (Vz.-Nr. 283) angeordnet.

2.

In der Straße „Härtelhohl“ wird für Samstag, den 10.09.2022 ein einseitiges Halteverbot in Fahrtrichtung „Kapellenweg“ (Vz.-Nr. 283) angeordnet.

3.

Von den Parkplätzen im Kapellenweg in Höhe der Marienkapelle werden vier als Behindertenparkplätze ausgewiesen und ein Parkplatz ist für den Shuttle-Service reserviert. Das Parken auf den Behindertenparkplätzen ist ausschließlich mit ausgelegtem Ausweis gestattet.

4.

Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.

5.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.

Marpingen, den 11.08.2022
Der Bürgermeister der Gemeinde Marpingen
als Ortspolizeibehörde
Im Auftrag: Pabst